Bestellung im Gutachterausschuss Nordsachsen

Die Institution „Gutachterausschuss für Grundstückswerte“ wurde 1960 mit dem damaligen Bundesbaugesetz geschaffen. Ziel war und ist, durch ein unabhängiges Kollegialgremium von Immobiliensachverständigen für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Dazu erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse Kopien aller in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeschlossenen Immobilienkaufverträge von den Notaren übersandt. Die wertrelevanten Daten aus den Kaufverträgen werden von den Gutachterausschüssen in aggregierter Form in der Kaufpreissammlung geführt. Die Daten werden unter mathematisch-statistischen Gesichtspunkten bei Wahrung des Datenschutzes analysiert und in zusammengefasster Form publiziert. Sie sind Grundlage von Verkehrswertgutachten privater Sachverständiger oder Beleihungswertgutachten der Banken. Der Gutachterausschuss erstellt auch selbst Gutachten über den Verkehrswert bebauter und unbebauter Grundstücke sowie der Rechten an Grundstücken. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 Baugesetzbuch. Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. Baugesetzbuch geregelt.

Der Inhaber des Sachverständigenbüros Hintersdorf, Axel Hintersdorf, wurde am 1. Juli 2019 erneut vom Landrat des Landkreises Nordsachsen als ehrenamtlicher Gutachter im Gutachterausschuss Nordsachsen für die Amtsperiode von weiteren fünf Jahren bestellt.


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