Kosten
Für die gutachterlichen Leistungen wird in Anlehnung an § 9 des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG) üblicherweise ein Stundensatz von 110,00 € (Honorargruppe 10) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von derzeit 19% beansprucht.
Zögern Sie nicht und nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.