Wenn eine fachliche Information oder Beratung benötigt wird, ein Schaden beurteilt,
eine Sache bewertet, ein Streit geklärt oder der tatsächliche Zustand zu Beweiszwecken festgestellt werden muss, kann meist nur ein
qualifizierter Sachverständiger weiterhelfen.
Seien es Unklarheiten über die Höhe des Mietwert und der ortsüblichen oder angemessenen Miete, Uneinigkeiten über die Höhe einer Mietminderung bei Mängeln an der
Mietsache, Unstimmigkeiten bei der Größe der tatsächlichen Wohnfläche oder Unverständlichkeiten bei der Betriebskostenabrechnung – wenn Sie ein professionelles Gutachten eines öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständigen für Mieten und Pachten vorlegen, haben Sie oft bessere Chancen, Ihre Interessen und Rechte durchzusetzen bzw. unberechtigte Ansprüche
abzuwehren.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung bürgt für
besondere Sachkunde, bescheinigt die fachliche bzw. persönliche Eignung und garantiert eine unabhängige, weisungsfreie, gewissenhafte und unparteiische Aufgabenerfüllung.
Gutachten werden entsprechend der DIHK-Mustersachverständigenordnung (MSVO) systematisch aufgebaut, übersichtlich gegliedert, nachvollziehbar begründet und auf das
Wesentliche beschränkt.
Sie
brauchen eine Beratung, eine gutachterliche Stellungnahme, ein schriftliches Gutachten oder Kurzgutachten eines Mietsachverständigen?
Auf der Seite
Leistungen erfahren Sie ausführlich, wie wir Ihnen behilflich sein können. Nachstehend
erhalten Sie einen Kurzüberblick unseres Leistungsspektrums.
Bitte zögern Sie
nicht und nehmen bei allen Fragen einfach Kontakt mit uns auf, wir helfen gern weiter!